Die plastische Chirurgie entstand ursprünglich als die formende, gestaltende Chirurgie der Körperoberfläche. Dazu gesellten sich später wiederherstellende Operationen, die auch tiefer gehen als die Haut. Heute umfasst unser Fachgebiet:
Einerseits Behandlungen von krankhaften Veränderungen nach Unfällen oder Krankheit (Tumore, Infektionen, u.a.m.) sowie die Behandlung von angeborenen Missbildungen.
Andererseits Korrekturen von nicht krankhaften Zuständen, mit dem Ziel diese ästhetisch zu optimieren.
Je nachdem sprechen wir von plastisch-wiederherstellender Chirurgie oder plastisch-ästhetischer Chirurgie. Der ausgewiesene Spezialist für dieses Fachgebiet trägt den Titel “FMH für plastische, wiederherstellende und ästhetische Chirurgie”. Die Ausbildung zum Facharzt dauert im Minimum 6 Jahre und umfasst alle Teilgebiete unseres Faches. Die Bezeichnungen “Schönheitschirurg”, “kosmetischer Chirurg” u.dgl. sind keine geschützten Titel, dürfen von jedem Arzt benützt werden und sagen nichts über die Qualifikationen des betreffenden Arztes aus.
Die Wiederherstellungschirurgie befasst sich mit der Rekonstruktion einer veränderten Körperoberfläche nach Krankheit (Tumore, Infektionen), Unfall oder Operation sowie infolge einer Missbildung. Es geht dabei um die Wiederherstellung der veränderten Körperpartie unter Berücksichtigung ihrer Funktion sowie ästhetischer Gesichtspunkte.
Die ästhetische Chirurgie befasst sich mit der Optimierung von Zuständen, welche auf natürlichem Wege entstanden sind, z.B. durch Älterwerden, Schwangerschaft, Gewichtszu- oder -abnahme sowie von Körpermerkmalen, die in der Familie weiter gegeben wurden. Da diese Zustände nur in den seltensten Fällen Krankheitswert haben, werden die Kosten solcher Behandlung in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
In besonders ausgeprägten Fällen oder wenn Beschwerden auftreten, wie z.B bei einer übergrossen Brust, kann ihr Arzt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abklären.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr ästhetischer Chirurg sich mit einem FMH-Titel für plastische, wiederherstellende und ästhetische Chirurgie ausweisen kann. “Schönheitschirurg” oder “kosmetische Chirurgie” sind keine qualifizierten Leistungsausweise!
Zur besseren Übersicht listen wir die verschiedenen Eingriffe nach Regionen auf: